Als Referentin des interprofessionellen Fachforums "Schwangerschaft als Entscheidungsfall? Wieviel Wissen tut uns gut?" der Diakonie Württemberg am 02.12.2020 sprach Tina Sander über ihre Perspektive auf den vorgeburtlichen Bluttest (NIPT) auf Trisomien als Kassenleistung:
Vor einem Jahr, am 19. September 2019 hatte der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomien demnächst von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Bezahlt wird er bis heute nicht – die Auseinandersetzungen halten an.
Die Einführung der nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 haben eine Diskussion um die Rolle und die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgelöst.
Entgegen mannigfaltiger Kritik beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. September die nicht invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisomien 21, 13 und 18 in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Der nicht invasive Bluttest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 wird zur Kassenleistung, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Selbstverwaltungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, am 19. September 2019 beschlossen.