Beiträge zu diesem Thema

  • Nein zum PraenaTest! Pränatales Screening auf Down-Syndrom nicht einführen!

    (Berlin, 1. September 2014) Das Gen-ethische Netzwerk startet eine Unterschriftenaktion gegen die Einführung nicht-invasiver Pränataldiagnostik in die Regelversorgung von Schwangeren. Schon in der vergangenen Woche hatten wir gemeinsam mit BioSkop und dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik eine Stellungnahme verfasst, in der wir den Gemeinsamen Bundesausschuss auffordern, seine Entscheidung über die probeweise Einführung des Bluttests auf das Down-Syndrom beim Ungeborenen in die Schwangerenversorgung zurückzunehmen.
    (Die Unterschriftenaktion ist abelaufen.)

  • Ableism als zentrale Botschaft

    7. Juli 2014

    Das Gen-ethische Netzwerk hat gemeinsam mit dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik Mitte Juni beim Deutschen Werberat Beschwerde gegen die Anbieter von Panorama-, Harmony- und PraenaTest eingelegt. Wir dokumentieren das Schreiben leicht gekürzt.

  • „Das Problem liegt ganz woanders“

    Interview mit
    5. November 2012

    Seit Ende August ist der lang angekündigte Bluttest nun auf dem Markt, mit dem ohne große Risiken für die Schwangere und die Schwangerschaft und angeblich mit hoher Genauigkeit das Down-Syndrom beim Embryo festgestellt werden kann. KritikerInnen der pränatalen Diagnostik fürchten, dass mit der Einführung des „Praena-Test“ die letzten Hürden für die Selektion fallen und wollen das Verfahren verbieten. Der GID sprach mit Oliver Tolmein über konkrete rechtliche Rahmenbedingungen und argumentative Hintergründe dieser Forderung sowie die Balance zwischen dem Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und dem Schutz Behinderter vor Diskriminierung.

  • Gegen binäre Kategorien

    4. Mai 2012

    Sie standen vor dem Bundestag, verteilten Flyer auf einer Anti-Papst-Demo und organisierten Podiumsdiskussionen und Workshops. Eine feministische Gruppe aus Berlin erklärt, warum sie zum Thema Präimplantationsdiagnostik letztes Jahr auf die Straße gegangen ist.

  • Verbot der PID aufrechterhalten

    In seinem Urteil vom 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen der bislang vorherrschenden juristischen Ansicht aus dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht abzuleiten ist. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber auf, den Umgang mit der PID gesetzlich eindeutig zu regeln.