WissenschaftlerInnen der Universität Bremen haben im Auftrag des NABU in einem Rechtsgutachten untersucht, welche Optionen für Naturschutzbehörden, Verbände und andere Klägergruppen bestehen, in gentechnikrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Naturschutzbelangen Berücksichtigung zu verschaffen. Im Ergebnis sprechen sich die Autoren für ein erweitertes Verständnis von Klagerechten und gerichtlichem Kontrollumfang aus.