Pränataldiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Seit der Aufnahme des Ultraschalls in die Regelversorgung von Schwangeren 1979 hat sich die pränatale Suche nach vermeintlichen Beeinträchtigungen des Fötus zum normalen Bestandteil der Schwangerenversorgung entwickelt. Selektive Pränataldiagnostik (PND) verbessert weder die Versorgung der Schwangeren, noch die Gesundheit des Fötus. Einzige Handlungsoption ist die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 in Deutschland Kassenleistung. Eine gefährliche Botschaft: die Kassenfinanzierung suggeriert, es handele sich um einen Teil der Regelversorgung. Zudem könnte die Zulassung einen Präzedenzfall schaffen, da sich das Testverfahren auf weitere genetische Abweichungen ausweiten lässt.
Diese Fahndung nach Abweichungen verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gen-ethische Netzwerk tritt für ein Recht auf Abtreibung ein, wendet sich aber gegen die behindertenfeindliche pränatale Suche nach Behinderungen.

Beiträge zu diesem Thema

  • Vorgeburtliche Bluttests als Kassenleistung?

    7. November 2016

    Der G-BA hat nicht nur mit der Bewertung des Nutzens von Bluttests für die Schwangerenversorgung begonnen. Er fordert auch gesetzgeberische Initiativen.

  • Gentests im Kino: „24 Wochen“

    (Berlin, 22. September 2016) Zum heutigen Kinostart des Films „24 Wochen“ möchten wir auf eine Besprechung aufmerksam machen, die im Gen-ethischen Infomationsdienst (GID) anlässlich der Premiere auf der Berlinale erschienen ist: Die Grenzen des Tabubruchs von Susanne Schultz

     

  • „Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft fördern“

    Interview mit
    12. September 2016

    Die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis90/Die Grünen) hat wiederholt deutliche Kritik an der ungehinderten Vermarktung der pränatalen Bluttests (NIPT) hierzulande formuliert und gehört zu einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die eine interfraktionelle Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu deren Einführung gestellt hat. Der GID befragte sie über den Einfluss von Politik und Regulierung auf solche und andere Angebote auf dem Markt.

  • Trotz Protesten: G-BA eröffnet Methodenbewertungsverfahren für NIPT

    (Berlin, 18. August 2016) Das GeN kritisiert vehement den heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ein Methodenbewertungsverfahren für so genannte nicht-invasive pränataldiagnostische Tests (NIPT) einzuleiten. Damit wird deren Einführung in die Regelversorgung von Schwangeren wahrscheinlich. Das Gen-ethische Netzwerk wird sich diesem Vorhaben auch weiterhin mit allen Kräften entgegenstellen. Es kann und darf nicht sein, dass die mit einer selektiven Praxis verbundenen NIPT Routine in der Schwangerenversorgung werden!

  • Pränatale Bluttests gehören nicht in die Regelversorgung!

    (Berlin, 12. August 2016) In einem Offenen Brief protestiert das GeN gemeinsam mit fünf anderen Organisationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Völlig überraschend soll dort am kommenden Donnerstag, mitten in der Sommerpause, über die Einleitung eines regulären Methodenbewertungsverfahrens beraten werden, an dessen Ende voraussichtlich die Einführung von nicht-invasiven Bluttests (NIPT) in die Schwangerenversorgung stehen wird. Bisher ging die Öffentlichkeit davon aus, dass der G-BA die Bluttests probeweise in die Regelversorgung einführen will. Nun steht die reguläre Einführung auf der Tagesordnung und wir fordern: Streichen Sie den Tagesordnungspunkt unverzüglich!