Pränataldiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Seit der Aufnahme des Ultraschalls in die Regelversorgung von Schwangeren 1979 hat sich die pränatale Suche nach vermeintlichen Beeinträchtigungen des Fötus zum normalen Bestandteil der Schwangerenversorgung entwickelt. Selektive Pränataldiagnostik (PND) verbessert weder die Versorgung der Schwangeren, noch die Gesundheit des Fötus. Einzige Handlungsoption ist die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 in Deutschland Kassenleistung. Eine gefährliche Botschaft: die Kassenfinanzierung suggeriert, es handele sich um einen Teil der Regelversorgung. Zudem könnte die Zulassung einen Präzedenzfall schaffen, da sich das Testverfahren auf weitere genetische Abweichungen ausweiten lässt.
Diese Fahndung nach Abweichungen verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gen-ethische Netzwerk tritt für ein Recht auf Abtreibung ein, wendet sich aber gegen die behindertenfeindliche pränatale Suche nach Behinderungen.

Beiträge zu diesem Thema

  • Vom Wissen um unsere Zerbrechlichkeit

    18. Dezember 2015

    Pränataldiagnostik soll Schwangeren Ängste nehmen und Sicherheit herstellen, so die gängige Darstellung. Dabei sagen die Diagnosen über das künftige Leben mit einem Kind nur wenig aus.

  • Erprobte Rhetorik

    3. Juli 2015

    Wenig dringt nach außen über die Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur geplanten Übernahme des PraenaTest in die Regelversorgung. Auch die Bundesregierung gibt nur vage und wenig fundierte Auskünfte.

  • Nein zum PraenaTest!

    An den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Bundestagsausschüsse für Gesundheit und für Familie und Frauen
    (1. September 2014) Die vorgeburtliche Fahndung nach Abweichungen wertet Menschen mit Behinderungen ab, weil Beeinträchtigungen in der Praxis der Schwangerenvorsorge als „Risiken‟ und damit als zu vermeidendes Unglück erscheinen. Insbesondere nicht-invasive Testverfahren wie der PraenaTest haben das Potential, sich zu pränatalen Reihenuntersuchungen zu entwickeln und damit die Vermeidung der Geburt von Menschen mit Beeinträchtigungen ins Zentrum der Schwangerenversorgung zu stellen. Die Bluttests gehören deshalb nicht in die Regelversorgung, auch nicht zu „Studienzwecken‟!