Pränataldiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Seit der Aufnahme des Ultraschalls in die Regelversorgung von Schwangeren 1979 hat sich die pränatale Suche nach vermeintlichen Beeinträchtigungen des Fötus zum normalen Bestandteil der Schwangerenversorgung entwickelt. Selektive Pränataldiagnostik (PND) verbessert weder die Versorgung der Schwangeren, noch die Gesundheit des Fötus. Einzige Handlungsoption ist die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 in Deutschland Kassenleistung. Eine gefährliche Botschaft: die Kassenfinanzierung suggeriert, es handele sich um einen Teil der Regelversorgung. Zudem könnte die Zulassung einen Präzedenzfall schaffen, da sich das Testverfahren auf weitere genetische Abweichungen ausweiten lässt.
Diese Fahndung nach Abweichungen verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gen-ethische Netzwerk tritt für ein Recht auf Abtreibung ein, wendet sich aber gegen die behindertenfeindliche pränatale Suche nach Behinderungen.

Beiträge zu diesem Thema

  • Im Raster der Zweigeschlechtlichkeit

    21. April 2015

    Für fast alle Intersex-Variationen werden Gentests angeboten. Sie eröffnen neue Wege der Medikalisierung - und der vorgeburtlichen Selektion.

  • Nein zum PraenaTest! Pränatales Screening auf Down-Syndrom nicht einführen!

    (Berlin, 1. September 2014) Das Gen-ethische Netzwerk startet eine Unterschriftenaktion gegen die Einführung nicht-invasiver Pränataldiagnostik in die Regelversorgung von Schwangeren. Schon in der vergangenen Woche hatten wir gemeinsam mit BioSkop und dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik eine Stellungnahme verfasst, in der wir den Gemeinsamen Bundesausschuss auffordern, seine Entscheidung über die probeweise Einführung des Bluttests auf das Down-Syndrom beim Ungeborenen in die Schwangerenversorgung zurückzunehmen.
    (Die Unterschriftenaktion ist abelaufen.)

  • Diskussionsveranstaltung am 8. September 2014 in Berlin: Recht auf Abtreibung und vorgeburtliche Selektion

    "Ob "gesunde" Kinder oder keine, entscheiden wir alleine?! Die aktuellen Mobilisierungen gegen den "Marsch für das Leben" und für ein Recht auf Abtreibung beziehen sich vor allem auf ein körperliches Selbstbestimmungsrecht und nehmen wenig in den Blick, welche Fallstricke dies in Bezug auf vorgeburtliche Auslese bedeuten kann. Eine feministische Position muss unserer Ansicht nach beides leisten: Für ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch eintreten und gleichzeitig vorgeburtliche Auslese ablehnen.

  • Nein zum PraenaTest! Pränatales Screening auf Down-Syndrom nicht einführen!

    (Berlin, 26. August 2014) Das Gen-ethische Netzwerk hat gemeinsam mit BioSkop und dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik eine Stellungnahme verfasst, in der wir den Gemeinsamen Bundesausschuss auffordern, seine Entscheidung zurückzunehmen und den Bluttest auf das Down-Syndrom beim Ungeborenen nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zu lassen.