Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer eine Straftat und wird bis heute über den im Jahr 1871 erlassenen und im Nationalsozialismus mehrmals verschärften §218 StGB geregelt. Abtreibung ist Teil von Gesundheitsversorgung und muss legalisiert werden – aber wie?
Mit dem Einsetzen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ steht nicht nur eine Legalisierung von Leihgebähren und Eizelltransfer im Raum, auch die Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch scheint vielen nun in greifbare Nähe zu rücken. Dabei bleibt die Komplexität der Thematik oft auf der Strecke.
Der Sammelband „Glückwunsch“ vereint 15 sehr unterschiedliche Erzählungen über den Schwangerschaftsabbruch und tritt dem dominanten Narrativ entgegen, dass Abtreibung stets ein trauriges Ereignis sei.