Verstreicht die große Chance?
Patente auf Saatgut bedrohen die Pflanzenzucht
Die letzte Abstimmung zu veränderten Regeln für die neuen Gentechniken ist für Mai geplant. Die Sorge vor einem Dickicht aus Patenten und gravierenden Folgen für die Pflanzenzucht in Europa mobilisiert Landespolitiker*innen, Verbände und Zivilgesellschaft in Deutschland. Wird die Patentfrage zum Stolperstein für die EU-Kommission?
Foto von der Abschluss-Pressekonferenz der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall (v. l. Ministerin Miriam Staudte, Minister Dr. Till Backhaus, Bundesminister Alois Rainer, Staatsministerin und Vorsitzende der diesjährigen Agrarministerkonferenz Michaela Kaniber sowie Minister Peter Hauk.)
Die EU arbeitet seit einigen Jahren an einem Gesetz mit weitreichenden Folgen für die europäische Landwirtschaft: Eine Richtline zum Umgang mit Pflanzen, die mit Hilfe der neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR entwickelt werden. Nun steht die letzte Annahme der Einigung an, die zwischen den EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament im Trilog entwickelt wurde. Im Mai stimmen die Abgeordneten des EU-Parlaments über den Gesetzestext ab. Kurz vor dieser wichtigen Entscheidung gewinnt der Streitpunkt Patente in der deutschen Debatte wieder an Brisanz.
Am 20. März haben die Bundesländer auf der Agrarminister*innenkonferenz (AMK) für eine Anpassung des Patentrechts votiert. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hatte das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Der Vorschlag zielte auf ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliches Pflanzenmaterial ab oder zumindest auf eine Begrenzung der Reichweite dieser Patente bezüglich der Pflanzen, Produktionsschritte oder Produkte. Dieser Vorstoß traf auf Interesse bei landwirtschaftlichen Verbänden und Vereinen. So begrüßten die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die IG Nachbau die Beschlussvorlage aus Mecklenburg-Vorpommern und erweiterten sie in zwei Punkten, damit der Beschluss in der Umsetzung wirksam ist1: Um ein vollständiges Verbot rechtswirksam umsetzen zu können, müsse zum einen die EU-Patentrichtline verändert werden. Zum anderen brauche es Anpassungen in der Beschlussvorlage zur Reichweite der Patente. Sollte ein Verbot nicht durchgesetzt werden können, sei es maßgeblich, dass ein vollständiger Züchter*innenvorbehalt eingeführt wird, der dem Sortenschutz entspricht. Der Züchter*innenvorbehalt erlaubt es, ohne Genehmigung oder Gebühren mit Pflanzensorten und Eigenschaften zu züchten, und ist damit essenziell für eine vielfältige züchterische Arbeit und Landwirtschaft.
Agrarminister*innen gegen Patente
Tatsächlich stimmten die Minister*innen der Länder für den Vorschlag aus Schwerin. Die Länder forderten, dass der Bund sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen soll, „dass den Belangen unbeabsichtigter Patentverstöße sowie dem Züchtervorbehalt vollumfänglich Rechnung getragen wird“.2 Konkret befürworten die Minister*innen die geplante Initiative von Abgeordneten des EU-Parlaments, über einen Änderungsantrages in der bevorstehenden Abstimmung die Korrektur der Biopatentrichtline anzustoßen. Wie von der AbL und IG Nachbau vorgeschlagen, sprechen sich die Minister*innen der Länder zudem für ein vollständigen Züchtervorbehalt aus.
Die AbL zeigte sich im Nachgang der Konferenz zufrieden, dass die AMK in puncto Patenten so einstimmig abgestimmt hat, und betonte die Notwendigkeit, dass sich die Bundesländer hierfür im Europaparlament einsetzen müssen. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) lobte das starke Signal an die EU-Institutionen. Generalsekretärin Stefanie Sabet sagte: „Nun ist es wichtig, dass die Bundesregierung sich mit voller Kraft auf Brüsseler Ebene dafür einsetzt und dafür sorgt, die – auch ohne Patente – hochinnovative europäische Züchterlandschaft zu erhalten“.3 Schon im Juni 2025 hatte der DBV gemeinsam mit Verbänden des Ökolandbaus, der Pflanzenzucht und kirchlichen Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Ihre gemeinsame Hauptforderung war die „umfassende Einschränkung der Patentierung biologischen Materials zur Pflanzenzüchtung, welches auch in der Natur vorkommt, vorkommen könnte oder zufällig entstanden ist.“4 Nur dadurch könne ein resilientes, nachhaltige und produktives Ernährungssystem erhalten bleiben.
Die EU-Institutionen weichen aus
Der öffentliche Druck, der von den Verbänden und der Zivilgesellschaft im letzten Jahr aufgebaut worden war, konnte nicht verhindern, dass der Minister*innenrat im Dezember dem Text zustimmte, den die EU-Kommission im Trilog bezüglich der Regulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik erarbeitet hatte. In diesem Text war von der anfänglichen Skepsis gegenüber Patenten auf pflanzliches Material, die vor allem das EU-Parlament eingebracht hatte, nichts übriggeblieben. In 2023 hatte die EU-Kommission zur Befriedung des Themas eine Studie in Auftrag gegeben, um den Einfluss von Patenten auf die Landwirtschaft und die Züchtung besonders in Hinblick auf die neuen Gentechniken einschätzen zu lassen.
Die im November 2025 veröffentlichte Studie verweist auf mögliche positive Auswirkungen von Patenten auf Innovation und Investition in der Branche, warnt aber auch vor den negativen Folgen für die Saatgutmärkte und die Landwirtschaft. Es könne zu „wenigen marktbeherrschenden Akteuren führen, was den Wettbewerb verringern und die Saatgutpreise erhöhen würde,“ schreiben die Autor*innen der Studie. Sie schlagen Lizenzplattformen als Mittelweg vor, die sowohl einen Überblick über erteilte Patente ermöglichen als auch den Zugang zu Pflanzenmaterial und Lizenzen vereinfachen sollen. Die Problematik der Kosten für Lizenzgebühren und Abhängigkeiten bleibt jedoch unangetastet.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter bewertet die Schlussfolgerungen der Studie kritisch. Dr. Steffen Kawelke, Referent für Innovation und geistiges Eigentum beim Bund deutscher Pflanzenzüchter (BDP), sieht in freiwilligen Lizenzplattformen lediglich eine Übergangslösung.5 Laut dem BDP geht die Studie zu wenig auf den Ansatz ein, die Patentierbarkeit einzuschränken, wie etwa mit dem gemeinsamen Positionspapier im Juni 2025 gefordert worden war.
Mut zu Änderungsanträgen
Welche Änderungen in den jeweiligen Rechtssystemen wie internationalen Verträge, EU-weiten oder nationalen Gesetzen notwendig wären, um die Patentierung von pflanzlichem Material einzuschränken, hatte der Rechtsexperte Prof. Dr. Axel Metzger im Dezember 2024 in einem Gutachten im Auftrag der Grünen vorgelegt.6 Verschiedene Formulierungsvorschläge von Verbänden sind auf dieses Gutachten zurückzuführen, erweitern oder konkretisieren dieses und könnten als Grundlage für mögliche Änderungsantrage am vorliegenden Gesetzesentwurf dienen. Der Beschluss der deutschen Landesminister*innen hat den Druck auf die EU-Abgeordneten erhöht und ihnen möglicherweise Mut gemacht, diesen Schritt zu wagen.
Schon heute werden immer mehr Patente auf Pflanzen zugelassen, die nicht gentechnisch verändert sind. Eigentlich ein Vorgehen, das dem Willen der EU widerspricht. In den aktuellen Patentanträgen wird die Reichweite der Schutzrechte auf die Pflanzeneigenschaften ausgeweitet – egal durch welche Technologie oder Methode die Pflanze entstanden ist. „Mit diesen Patentanträgen versuchen einige Firmen offensichtlich, konventionelle Züchter*innen in neue Abhängigkeiten zu bringen oder sogar aus dem Markt zu drängen. Werden sie erteilt, können die Patentinhaber*innen den Zugang zu den Pflanzen kontrollieren, mit und ohne Gentechnik”, warnt Annemarie Volling von der AbL.7 Sollte die Deregulierung der neuen Gentechniken umgesetzt und keine Anpassung am Patentrecht vorgenommen werden, ist daher mit einer deutlich steigenden Anzahl an Patenten auf Pflanzen zu rechnen. Jetzt ist die Chance, dieser Entwicklung entgegenzutreten und Vorkehrungen für den Schutz der züchterischen Vielfalt in der EU zu treffen.
- 1
AbL/IG Nachbau (13.03.25): Stellungnahme zu Neuen Gentechniken, Patenten und Koexistenz. Online: www.kurzlinks.de/gid277_df.
- 2
Protokoll der AMK (20.03.26): Endgültiges Ergebnisprotokoll Agrarministerkonferenz. Online: www.kurzlinks.de/gid277_dg.
- 3
DBV (20.03.26): Bauernverband sieht in Ergebnissen der AMK Licht und Schatten. Online: www.kurzlinks.de/gid277_dh.
- 4
BDP/DBV/BÖLW etc. (13.06.25): Einschränkung von Biopatenten für Züchtung und Landwirtschaft dringend geboten. Online: www.kurzlinks.de/gid277_di.
- 5
Edegger, J. (16.03.26): Patente auf Pflanzen könnten den Saatgutmarkt schwächen. Online: www.kurzlinks.de/gid277_dj.
- 6
Metzger, A. (2025): Rechtliche Möglichkeiten zur Änderung des Patentschutzes von Pflanzen in Deutschland, Europa und im internationalen Recht. Online: www.kurzlinks.de/gid277_dk.
- 7
No Patents on Seeds! (20.06.2024): CRISPR-Patente blockieren konventionelle Pflanzenzucht. Online: www.kurzlinks.de/gid277_dl.
Judith Düesberg ist Ökologin und Mitarbeiterin des GeN.