Polnischer Vorschlag zu den neuen Gentechniken ist unzureichend

Wichtige Punkte wie Risikoprüfung, Wahlfreiheit und Koexistenz sind nicht vorgesehen

Die polnische Ratspräsidentschaft hat einen Vorschlag erarbeitet zur Deregulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken (NGT) verändert wurden. Dieser ignoriert die wichtigsten Kritikpunkte und geht nur auf das Thema Patente ein, mit einem vorschnellen Vorschlag.

Gebäude der EU-Kommission

Mit den Vorschlägen der EU-Kommission in ihrer Folgenabschätzung und der Wahl einer neuen Bundesregierung in Deutschland starten sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene wichtige Prozesse, von denen abhängt, wie und ob Gentechnik in Zukunft in Europa reguliert bleibt. Foto: Dimitris Vetsikas auf Pixabay

 

PRESSEMITTEILUNG, Berlin, 10.01.2025

Die polnische Ratspräsidentschaft hat einen Vorschlag erarbeitet zur Deregulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken (NGT) verändert wurden. Ziel ist es einen Vorschlag zu finden, der akzeptable für die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ist, um dann in die nächste Phase der Gesetzesänderung, den Trilog einzutreten.

Der polnische Vorschlag basiert auf dem belgischen Vorschlag und beinhaltet nur Änderungen im Bereich der Patentierung. Die Kategorisierung von NGT-Organismen soll weiterhin mit der Grenze von 20 Basenpaare in NGT1 und 2 aufgeteilt werden. Risikoprüfung, Haftungsfragen und Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Lieferkette bleiben unangetastet und sind für NGT 1-Organismen nicht vorgesehen. Genau diese Punkte müssen aber dringend angepasst werden (Siehe Stellungnahme zur neuen Gentechnik: Für eine robuste und wissenschaftlich fundierte NGT-Regulierung vom 19.07.2024). 

Auch der Vorschlag im Bereich Patente ist unzureichend und wirft viele Fragen auf
Der polnische Vorschlag sieht vor:

1)    Patentiertes NGT 1-Saatgut muss als „patentiert“ oder zum „Patent angemeldet“ gekennzeichnet werden. 
2)    Eine Opt-out-Reglung, wodurch die Länder die Verwendung von patentiertem Saatgut in ihrem Gebiet verbieten dürfen.
 

Judith Düesberg vom Gen-ethischen Netzwerk sagt dazu: „Dieser Vorschlag lässt leider mehr Fragen offen, als er löst. Die wichtigsten Fragen zu Risikobewertung, Wahlfreiheit und Koexistenz werden nicht angesprochen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf, und zwar für alle Organismen, die durch neue genomische Techniken erzeugt werden. Die Umsetzung dieses Vorschlags würde weder eine weitere Konzentration des Saatgutmarktes verhindern, noch Handlungssicherheit schaffen. Patente auf Saatgut würden weiterhin erteilt, mit allen negativen Folgen für Züchtung, Landwirtschaft und Biodiversität. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass der Vorschlag Rechtsunsicherheit und bürokratischen Aufwand in der Umsetzung schafft. Echte Rechtssicherheit und ein wirksamer Schritt gegen die Konzentration des Saatgutmarktes wäre ein Verbot der Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen (egal, ob NGT oder nicht), bestenfalls sogar aller Pflanzen, da viele Patente auch konventionell gezüchtete Pflanzen betreffen.“

Der Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft vom 07.01.2025 liegt dem GeN vor. Er wird am 20. Januar in der nächsten Ratsarbeitsgruppe diskutiert.


Weitere Informationen durch
Judith Düesberg
Tel.: 015756631418
judith.duesberg@gen-ethisches-netzwerk.de

Siehe auch:
Einschätzung des Bündnisses No Patents on Seeds! (06.12.2024): Was kann die EU gegen Patente auf Saatgut erreichen? (https://www.no-patents-on-seeds.org/de/EU).

Patent-Gutachten Prof. Dr. Axel Metzger von 2024 (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/dateien…).
 

10. Januar 2025

Judith Düesberg ist Ökologin und Mitarbeiterin des GeN.

zur Artikelübersicht

Weitere Informationen durch
Judith Düesberg
Tel.: 015756631418
judith.duesberg@gen-ethisches-netzwerk.de