Entgegen mannigfaltiger Kritik beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. September die nicht invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisomien 21, 13 und 18 in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Eine Reportage des MDR zur Kassenzulassung des Bluttest beleuchtet verschiedenen Aspekte. Auch GeN-Mitarbeiterin Kirsten Achtelik kommt zu Wort. Hier geht es zu dem Beitrag.
Am 19. September hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der nicht invasiven Bluttests (NIPT) auf Trisomie 21, 13 und 18 in die Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen.
Gemeinsame Stellungnahme zu der für den 19.09.2019 angekündigten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Aufnahme des nicht invasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die Kassenversorgung.
Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.