Beiträge zu diesem Thema

  • Rezension: Reproduktive Gesundheitsversorgung unter der Lupe

    Das Buchcover zeigt einen blau-grauen Hintergrund mit einem ornamentalen, sich wiederholenden Muster, das an historische Tapeten erinnert. In der Mitte steht auf weißem Grund der Titel „Narratives of Consent and Reproductive Subjects – Tales of Invisibility“. Darunter folgen die Herausgeberinnen: Samantha Halliday, Rebecca Brione und Jacqueline Nicholls. Unten rechts befindet sich das Routledge-Verlagslogo.
    Von
    25. November 2025

    Der Sammelband widmet sich der Schnittstelle zwischen Recht, Politik und Praxis im Kontext der reproduktiven Gesundheitsversorgung – von Vorsorgeuntersuchungen über Schwangerschaftsbegleitung bis hin zu Geburt und Nachversorgung. 

  • Komplexität zulassen

    Von
    9. November 2023

    Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer eine Straftat und wird bis heute über den im Jahr 1871 erlassenen und im Nationalsozialismus mehrmals verschärften §218 StGB geregelt. Abtreibung ist Teil von Gesundheitsversorgung und muss legalisiert werden – aber wie?

  • NIPT als Kassenleistung - Kritik lässt nicht nach

    Von
    GeN

    Berlin, 28.09.2022 - Vergangenes Wochenende fand unter dem Titel „Der Bluttest auf Trisomien als Kassenleistung: Selbstbestimmte Entscheidung oder gesellschaftlich erwünschte Selektion?“ die Jahrestagung des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik statt – erstmals in Kooperation mit dem Bündnis #NoNIPT.

  • Sammelband: Politiken der Reproduktion

    Von
    GeN

    "Die Beiträger*innen des Bandes loten ein weites Spektrum an Politiken der Reproduktion aus und fragen aus intersektional-feministischer Perspektive nach Verbindendem und Spezifischem in Feldern der Regulierung und des Erlebens von Körpern, Wissen und Lebenschancen."

  • Bluttest auf Trisomien ist Kassenleistung

    Von
    26. August 2022

    Seit dem 01. Juli 2022 kann der sog. Nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch genommen werden. Plötzlich bekommt die seit Jahren angebrachte Kritik am Verfahren eine mediale Bühne.