Seit dem 01. Juli 2022 kann der sog. Nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch genommen werden. Plötzlich bekommt die seit Jahren angebrachte Kritik am Verfahren eine mediale Bühne.