Im Arbeitsentwurf der Bundesregierung für ein Gendiagnostikgesetz soll auch die Durchführung von genetischen Reihenuntersuchungen geregelt werden. Eine auf Bundesebene einzurichtende Gendiagnostik-Kommission soll einzelne Gentests auf ihre Eignung für Bevölkerungsscreenings prüfen. Diese Regelung ist nicht nur aufgrund der bestehenden Kompetenzenverteilung im Gesundheitssystem fragwürdig; ein Blick auf die Ergebnisse des von der Kaufmännischen Krankenkasse seit 2001 durchgeführten Screenings auf Hämochromatose zeigt, welche Schwierigkeiten, aber auch, welche Interessen mit der Bewertung genetischer Reihenuntersuchungen verbunden sind.