Beiträge zu diesem Thema

  • Die Rechtliche Grundlage der DNA-Analyse

    Von
    10. Juni 2005

    Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) von 1998 bildet die rechtliche Grundlage der Anwendung der DNA-Analyse in der Verbrechensaufklärung. In Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO) sind die Vorgaben zur Erstellung und weiteren Verwendung von DNA-Profilen mehr oder weniger klar formuliert. Ein Überblick über bestehende und geplante Regelungen.

  • Große Koalition "DNA-Analyse"

    Von
    10. Juni 2005

    Markante Forderungen zum Thema Verbrechensbekämpfung waren bisher das Aushängeschild von CDU und CSU. Doch spätestens seit dem raschen Ermittlungserfolg im Mordfall Mooshammer bemühen sich auch Spitzenpolitiker der SPD um Schulterschluss. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die rechtlichen Grenzen der DNA-Analyse im Strafverfahren stark ausweitet. Mit Blick auf eventuell anstehende Neuwahlen hieße das: eine große Koalition in Sachen Innere Sicherheit wäre bereits vorbereitet.

  • Im Namen der "Sicherheit"

    Von
    10. Juni 2005

    Der Begriff der "Sicherheit" hat Konjunktur. In seinem Namen werden Freiheits- und Persönlichkeitsrechte in wachsendem Umfang eingeschränkt. Eines der zentralen Elemente der Überwachung von BürgerInnen ist die Datenspeicherung, auch von DNA-Profilen. Grundrechte und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit werden dabei immer weiter untergraben.

  • Ein verfassungswidriges Gesetz

    Interview mit
    9. April 2005

    Am 1. März trat in der Schweiz das Stammzellenforschungsgesetz in Kraft. Es besagt, dass in der Schweiz erstmals "überzählige" Embryonen für die Herstellung von Stammzelllinien verwendet werden dürfen. 66 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer hatten sich in einem von gentechnik-kritischen Vereinen organisierten Referendum dafür entschieden. Der GID sprach mit der Sprecherin des Basler Appells gegen Gentechnologie, Pascale Steck, über Hintergründe und Folgen des Gesetzes.

  • Unter Generalverdacht

    Von
    9. April 2005

    Bei den Vorstößen zur Ausweitung der DNA-Analyse im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen erweitert sich der Kreis derjenigen, die das erstmals 1983 im so genannten Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht definierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Anspruch nehmen dürfen, kontinuierlich. In der Diskussion um das Verbot heimlicher Vaterschaftstests wird es dagegen mittlerweile auch Säuglingen zugestanden. Ein nur scheinbarer Widerspruch: Wie die Diskussion über private Vater-schaftstests zeigt, setzt die Anwendungen der DNA-Identifizierung eine Kultur des Verdachts in Gang.