Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (kurz PräimpG) in Deutschland ist zwar am 8. Dezember 2011 in Kraft getreten, konkrete Regelungen für das Entscheidungsverfahren fehlen aber bislang. Das Gesetz gibt dem Bundesgesundheitsministerium, das derzeit die vorgesehene Rechtsverordnung ausarbeitet, enorme Entscheidungsspielräume, und es weist erhebliche Lücken auf. Auf einem Workshop des Arbeitskreises Frauengesundheit Anfang November 2011 in Berlin wurden einige der offenen Fragen diskutiert, das GeN hat sie hier systematisch zusammengestellt.