GeN: Gemeinnützig. Kritisch. Interdisziplinär.

Polizeiliche DNA-Analyse

Piktogramm: Erlenmeyerkolben mit Flüssigkeit und daraus hervorgehendem Molekül

Anwält*innenvereinigungen sind sich mit Datenschutzbeauftragten darin einig, dass die Praxis polizeilicher DNA-Erfassung in einem rechtlichen Graubereich stattfindet. Polizeiliche DNA-Datenbanken wachsen und werden international vernetzt. Längst spielen sie nicht nur bei Kapitalverbrechen eine Rolle, sondern auch bei der flächendeckenden präventiven Erfassung von Bagatelldelikten wie Diebstahl.

In Hochzeiten sicherheitspolitischer Aufrüstung kritisiert das Gen-ethische Netzwerk die Ausweitung forensischer Analysekompetenzen der Polizei. War bisher nur die Identitätsfeststellung erlaubt, kann die Polizei seit 2019 auch äußere Merkmale von Unbekannten aus DNA hervorsagen lassen. Dies ist nicht nur ein großer Einschnitt in den Datenschutz aller Bürger*innen, durch den Zugriff auf „kodierende DNA“, die Ergebnisse machen zudem ganze Bevölkerungsgruppen zu Verdächtigen.

 

Beiträge zu diesem Thema

  • Wenn der Staat dein Erbgut kennt

    Von
    GeN

    Auch in der Schweiz soll die Polizei bald mittels DNA-Analysen nach Haut- oder Haarfarben fahnden dürfen. Ein Artikel in WOZ vom 05.09.2019 beschreibt unter Bezugnahme auf die Kritik des GeN die Probleme der jetzigen und geplanten DNA-Gesetzgebung.

  • Informationsveranstaltung am 5.9.19

    Wattestäbchen in einem Glas
    Von
    GeN

    Die Bundesregierung will die Strafprozessordnung grundlegend erweitern. Neben Einschnitten in Beschuldigten- und Verteidigungsrechte sollen sogenannte erweiterte DNA-Analysen eingeführt werden.

  • Geplantes Gesetz zur Genfahndung

    Von
    GeN

    N-tv.de berichtete am 11.8.2019 über den umstrittenen Plan der Bundesregierung Erweiterte DNA-Analysen für die Polizeiarbeit einzuführen und die Kritik an dem Gesetzesvorhaben von GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram.

  • Unausgereifter Vorstoß

    Von
    14. August 2019

    Ein Beschluss des Bundeskabinetts sieht vor, dass die Polizei bald Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie Alter aus DNA-Spuren bestimmen darf. Doch diese Pläne ernten sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus zivilgesellschaftlicher Perspektive Kritik.

  • Es geht nicht um „helle Haut“

    Von
    GeN

    In einem Interview in der taz warnt GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram vor Racial Profiling und anderen Gefahren der Erweiterten DNA-Analyse. Sie soll zeitnah im Rahmen einer Strafrechtsreform für Polizei-Ermittlungen erlaubt werden.