Entgegen mannigfaltiger Kritik beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. September die nicht invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisomien 21, 13 und 18 in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Gemeinsame Stellungnahme zu der für den 19.09.2019 angekündigten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Aufnahme des nicht invasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die Kassenversorgung.
Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.
Zwölf Verbände sprechen sich gegen die geplante Kassenzulassung dieses Tests auf die Trisomien 13, 18 und 21 bei sogenannten Risikoschwangerschaften aus!
In diesem Jahr werden sich einige Koordinaten entscheiden, die für die soziale Praxis der pränatalen Tests auf Behinderung, die gesellschaftliche Debatte und die gesetzlichen Regelungen entscheidend sein könnten.