Pränataldiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Seit der Aufnahme des Ultraschalls in die Regelversorgung von Schwangeren 1979 hat sich die pränatale Suche nach vermeintlichen Beeinträchtigungen des Fötus zum normalen Bestandteil der Schwangerenversorgung entwickelt. Selektive Pränataldiagnostik (PND) verbessert weder die Versorgung der Schwangeren, noch die Gesundheit des Fötus. Einzige Handlungsoption ist die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Seit 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomie 13, 18 und 21 in Deutschland Kassenleistung. Eine gefährliche Botschaft: die Kassenfinanzierung suggeriert, es handele sich um einen Teil der Regelversorgung. Zudem könnte die Zulassung einen Präzedenzfall schaffen, da sich das Testverfahren auf weitere genetische Abweichungen ausweiten lässt.
Diese Fahndung nach Abweichungen verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gen-ethische Netzwerk tritt für ein Recht auf Abtreibung ein, wendet sich aber gegen die behindertenfeindliche pränatale Suche nach Behinderungen.

Beiträge zu diesem Thema

  • Im Wettbewerb kein Platz für Ethik?

    Von
    13. Februar 2020

    Die Einführung der nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 haben eine Diskussion um die Rolle und die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgelöst.

  • Der Protest muss wieder lauter werden!

    Demonstration Inklusion statt Selektion
    Interview mit

    Die Behindertenaktivistin Hannelore Witkofski kritisiert den G-BA-Beschluss Bluttests für Schwangere auf Trisomie21 zur Kassenleistung zu machen. Sie befürchtet die Ausweitung pränataler Screenings und ruft zu mehr Widerstand auf.

  • Anfang der Ausweitung

    Gemeinsamer Bundesausschuss
    Von
    22. November 2019

    Entgegen mannigfaltiger Kritik beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. September die nicht invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisomien 21, 13 und 18 in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.

  • "Man kann niemanden dazu zwingen, ein Kind zu bekommen"

    Von
    GeN

    Die GeN-Mitarbeiterin Kirsten Achtelik kritisierte am 12. Oktober in einem Interview mit der Zeitung DerStandard die Idee, Menschenrechte auf Föten auszudehnen. Was das Thema Abbruch bei Behinderung betrifft, müssten Feministinnen aber genauer hinsehen.

  • Richtungsweisende Fehleinschätzung

    Man sieht eine öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Bundesauschuss
    Von

    Der nicht invasive Bluttest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 wird zur Kassenleistung, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Selbstverwaltungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, am 19. September 2019 beschlossen.